Wie kann ich mitmachen?

Probemitgliedschaft

An Veranstaltungen des ASCL können ausschließlich Mitglieder des Vereins teilnehmen – ein Beitritt ist aber sehr einfach!

Im Zuge der Anmeldung zu einem Spieltag kannst du eine „Außerordentliche Mitgliedschaft beantragen“: Wähle bei der Anmeldung zu einem Spieltag den Status „Anwerber“ aus und gib deine Daten ein. Am Spieltag prüfen wir diese kurz auf Richtigkeit (Ausweise nicht vergessen!) und wirst anschließend als außerordentliches Mitglied für 1 Jahr bestätigt. Diese Probemitgliedschaft gibt uns und auch dir Gelegenheit, sich besser kennen zu lernen!

Ordentliche Mitgliedschaft

Nach mehreren Besuchen unserer Spiele, aber auch Stammtische und gemeinsamer Vereinsausflüge, die wir in deinem persönlichen Vereinsausweis/Stempelpass festhalten, erhälst du die Möglichkeit, dich um die Aufnahme als „Ordentliches Mitglied“ im ASCL zu bewerben. Wird diesem Antrag stattgegeben, gehörst du fortan zum Kern des ASCL: Im Gegenzug für deine tatkräftige Unterstützung bei der Organisation und Durchführung unserer eigenen Veranstaltungen bist du zu allen Unternehmungen des Vereins eingeladen, erhälst Rabatte, profitierst von unseren Sponsorings und bestimmst aktiv mit, wohin sich der Verein in Zukunft entwickeln soll.

Kosten*

Ermäßigungen (Preise nach „/“) gelten für Lehrlinge, Studierende, Präsenz- und Zivildiener nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweisen als Nachweis

AnwerberVollmitglieder
Aufnahmegebühr
Mitgliedschaft pro Jahr50 / 30 €
Unkostenbeitrag Spieltag
inkl. Wasser, Kaffee, Mittagessen
25 / 15 €15 € / entfällt**
Gebühr für Leihausrüstung
Beinhaltet: Schutzbrille, AEG, Magazine, ~1500 BBs, Quickloader, Chest Rigg
30 €10 €
(Zusätzlicher) Vereinspatch10 € 5 €
*

Du hast noch Fragen oder möchtest uns auch außerhalb des Spielfeldes kennen lernen? Dann besuch uns in unserer WhatsApp-Gruppe oder schreib uns an vorstand@ascl!

Alle Preisangaben ohne Gewähr.

*) Preise gültig ab 1.1.2024 lt. Beschluss der Generalversammlung bzw. des Vorstandes
**) bei aktiver Mitarbeit an Veranstaltungen wird die Spielgebühr erlassen